8.4 Die Rechenschaftspflicht
Für die DSGVO wird neben den zuvor genannten Grundsätzen besonders die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) zur Pflicht und Herausforderung für Unternehmen werden:
Rechenschaftspflicht im Überblick
Die wahrscheinlich größte Herausforderung für Unternehmen!
- welche personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Beschäftigten verarbeitet werden,
- auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht,
- welchem Zweck sie dienen und
- welche Löschfristen vorliegen.
Bußgelder, Schadensersatz, Haftung
Ernsthafte Folgen für die Nicht-Einhaltung der Datenschutzgesetze:
DSGVO
- Bestimmungen für Geldbußen nach Art. 83 Abs. 6 DSGVO (10 Mio. bis 20 Mio. € bzw. 2 % bis 4 % des letzten Jahresumsatzes)
- Bestimmungen für Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO (materiell => Schadensersatz; immateriell => Schmerzensgeld)
BDSG (neu)
- Diese Regelungen ergänzen die DSGVO: § 42 BDSG (für Strafvorschriften) und § 43 BDSG (für Bußgeldvorschriften)
Gesetzestext im Detail
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