8.3 Wesentliche Ziele und Grundsätze der DSGVO
Wie bereits zu Beginn dieses Kurses erwähnt, ist das wesentliche Ziel der DSGVO die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (auch im Rahmen der rasanten digitalen (Weiter-)Entwicklung) noch besser zu schützen.
Das folgende Kapitel stellt einige wesentliche Grundsätze vor, die sicherstellen sollen, dass die Rechte gewahrt werden.Rechte der Betroffenen
Rechte der Betroffenen im ausführlichen Überblick
- Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Recht auf Auskunft der betroffenen Person über deren von Unternehmen verarbeiteten Daten (gemäß Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (gemäß Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (gemäß Art. 17 DSGVO), wenn keine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten oder Rechte entgegenstehen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (gemäß Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit in einem nutzbaren Format (gemäß Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (gemäß Art. 21 DSGVO)
Weiterhin besteht gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ein Unternehmen zu beschweren.
Aufsichtsbehörden
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Übrigens...
Diese Rechte stets gesetzeskonform zu beachten ist nicht ganz einfach, schon gar nicht, wenn man sich nicht zuvor damit beschäftigt hat.
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